AGB, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Training

Felix Cech Coaching

Stand: 01.08.2020


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Trainer Felix Cech (nachfolgend Coach/Trainer genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/Trainee das generelle Angebot des Coaches/Trainers, die Expertise in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen,die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und schulen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.


§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach/Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee/Trainee in der Form, dass er seine

Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Schulung, Entspannung und Prävention anwendet.Grundsätzlich wird die Leistung Online erbracht. Genau Erbringung und etwaige Offline Termine werden in Angeboten oder Einzelvertraglich genauer erläutert. Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/Trainee entsprechen,sofern der/die Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/Trainees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/Trainee.

Soweit der/die Coachee/Trainee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.


§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/Trainer

gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee/Trainee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3) Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.Eine gesonderte Haftungsfreizeichnung wird bei jeder Veranstaltung ausgehändigt und darauf nochmals gesondert hingewiesen.


§ 3 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee/Trainee nicht verpflichtet. Eine Schulung/Training ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee/Trainee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang

einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee/Trainee bestimmend sein.

3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee/Trainee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.


§ 4 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach/Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee/Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in den einzelnen Angeboten genannt werden. Alle anderen Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind sofort via SEPA Lastschriftmandat oder Überweisung zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen,andere Zahlungsweisen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verlängert sich das Coaching/Trainingsprogramm NICHT automatisch um eine weitere Woche. Ein Ersatztermin kann mit dem Coach/Trainer vereinbart werden, dies ist reine Kulanz des Coaches/Trainers und es besteht kein Anspruch darauf. Im Falledes Versäumens ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls,der am Erscheinen des/der Coachees/Trainees hindert wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Und verlängern das aktuelle Coaching oder Training um diesen Termin. Der/die Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den

Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin Offline an einem Standort vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach/Trainer behandelt die Daten des/der Coachee/Trainee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee/Trainee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/ Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/Trainee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, NICHT aber für Auskünfte an Ehegatten,Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach/Trainer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Coachee/Trainee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw.Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Schulungs-, Trainings-, Seminar-, oder Workshopvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Schulungs-, Trainings-, Seminar-, oder Workshopvertrages insgesamt nicht tangiert. Dieungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem

Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Felix Cech, Weinstraße 10, 76829 Ranschbach, info@felixcech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Sie können dafür das untenstehende Muster verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(- Ende der Widerrufsbelehrung -)

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück. Oder übernehmen sie die Formatierung und senden sie uns eine E-mail)

An Felix Cech :

Hiermit widerrufe(n) ich/wir _________ den von mir/uns _________ abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung _________

Bestellt am ___________/ erhalten am _________

Name des/ der Verbraucher(s) ______________

Anschrift des/ der Verbraucher(s) _____________

___________

___________

Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ____________

Datum

_______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

(- Ende des Muster-Widerrufsformulars -)

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Hinweis zum Wertersatz bei Widerruf bei Dienstleistung

Widerruft der Verbraucher den Vertrag bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, so schuldet er dem Unternehmer gemäß § 357 Abs. 8 BGB n.F. Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, sofern er vom Unternehmer den Beginn der Ausführung ausdrücklich verlangt hat (siehe Hinweis oben). Außerdem muss er über sein Widerrufsrecht und diese Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt worden sein. Hierfür kann der Unternehmer die Muster-Widerrufsbelehrung nutzen.